Als ökologische Grundlage für die umweltrelevanten Entscheidungen der vorbereitenden wie der verbindlichen Bauleitplanungen sind Landschaftspläne, Grünordnungspläne, die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und projektbezogene Studien zur Umweltverträglichkeit ein wesentlicher Teil der Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Erstellung von Umweltberichten mit allen notwendigen Umweltangaben, insbesondere auch Studien und Untersuchungen zu projektspezifischen Problemstellungen werden interdisziplinär in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern erarbeitet.
Ökologische Risikoanalyse, Entwicklung von Konzepten der nachhaltigen Umweltvorsorge und die Umsetzung bis zur konkreten Freifläche/ Grünanlage werden unter den Maßgaben der jeweiligen fachgesetzlichen Bedingungen gebiets- wie objektbezogen durchgeführt .