Profil – Bauleitplanung/ Städtebauliche Satzung


Flächennutzungs-
plan
Als vorbereitender Bauleitplan stellt er für das ganze Gemeindegebiet die künftige städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Er ist insbesondere die Grundlage dafür, unmittelbar geltende Baurechte für Teile des Gemeindegebietes daraus abzuleiten.

Bebauungsplan Aus dem Flächennutzungsplan wird sobald und soweit erforderlich der Bebauungsplan entwickelt. Die zuständige Gemeinde beschließt ihn nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens als Satzung. Mit den darin getroffenen Festsetzungen bildet er die Voraussetzung, konkrete Bauvorhaben zuzulassen.

Satzung Neben dem Bebauungsplan sieht das Baugesetzbuch weitere städtebauliche Satzungen vor, die im Einzelnen rechtsverbindliche Regelungen i. S. der geordneten Entwicklung zum Inhalt haben.


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